Wie erhalte ich Förderung für meine Schutzrechtsanmeldungen?

Maßnahme 1: WIPANO

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit der Fördermaßnahme WIPANO Unterstützung bei der Patentierung und Verwertung ihrer innovativen Ideen an, indem es bis zu 50% der für Patentberatung und -anmeldung anfallenden Kosten erstattet.

Wie wird gefördert?

Die Unternehmen erhalten einen nachträglichen Zuschuss von 50% der entstandenen Kosten für die verpflichtenden Grob- und Detailprüfungen inkl. Recherche und Kosten-Nutzen-Analyse, die Patent- und/oder Gebrauchsmusteranmeldung, sowie für Verwertung wie z. B. Prototypenkosten.
Der Zuschuss verteilt sich auf fünf Leistungspakete und beträgt maximal 16.575 Euro. Der Förderzeitraum läuft längstens 24 Monate.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind gewerbliche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Angehörige der Freien Berufe, deren letzte Patent- /Gebrauchsmusteranmeldung mindestens drei Jahre zurückliegt oder die noch nie ein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.
Die Antragsteller müssen ihren (Produktions-)Standort in Deutschland haben und das Unternehmen im Haupterwerb betreiben.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess einer Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung der Idee bis zur Verwertung der Erfindung. Hierbei können Leistungspakete in Anspruch genommen werden, die durch qualifizierte externe Dienstleister erbracht werden müssen. In der Wahl des Dienstleisters sind die KMU frei. Die Schutzrechtsanmeldungen müssen zwingend von einem Patentanwalt durchgeführt werden.
Zusätzlich werden die entsprechenden Amtsgebühren für die schutzrechtliche Sicherung der Erfindung gefördert.
Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzierung (bis zu 50 Prozent) gewährt, deren Bemessungsgrundlage wiederum die zuwendungsfähigen Ausgaben sind. Diese zuwendungsfähigen Ausgaben sind auf 33.200 Euro begrenzt. Somit können bis zu 16.600 Euro bezuschusst werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/WIPANO/wipano.html

Maßnahme 2: KMU Fonds (SME Fund) 2023

Der KMU-Fonds „Ideas Powered for business“ ist ein Finanzhilfeprogramm, das kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU helfen soll, ihre Rechte des geistigen Eigentums zu schützen. Der KMU-Fonds wird bis zum 8. Dezember 2023 dauern; die Mittel sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Antragseingänge vergeben.

Wer wird gefördert?

Der KMU-Fonds bietet KMU mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung.

Was wird gefördert?

Der KMU-Fonds bietet KMU mit Sitz in der Europäischen Union finanzielle Unterstützung zum Schutz Ihrer Eigentumsrechte. KMU können Gutscheine beantragen, die Zugang zu einer Teilerstattung der entrichteten Gebühren bieten. Der Fonds bietet Kostenerstattungen für nachstehende Leistungen.

IP Scan:

• Erstattung von 90 % der Kosten eines IP Scansdurch ein nationales Amt für geistiges Eigentum in der EU.

Marken und Designs:

• Erstattung von 75 % der Anmeldegebühren für Marken und/oder Designs auf EU-Ebene oder nationaler Ebene
• Erstattung von 50 % der Grundgebühren für die Anmeldung von Marken und/oder Designs außerhalb der EU.

Der erstattungsfähige Höchstbetrag je KMU beläuft sich auf:

• 1 350 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem IP Scan;
• 1 000 EUR für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Marken und Designs;

Weite Informationen erhalten sie hier:

https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund

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